Wasserschaden und Versicherung
Was Sie selbst tun sollten und was wir Ihnen abnehmen.

Das sollten Sie gleich tun
- Wasser absperren: Haupthahn oder das Ventil am betroffenen Strang zudrehen.
- Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Leitungen kommt.
- Fotos machen: vom Schaden, von nassen Stellen und vom Wasserzähler.
- Den Schaden Ihrer Versicherung melden und die Schadennummer notieren. Mieter melden ihn zusätzlich dem Vermieter.
- Nichts selbst aufstemmen. Für die Versicherung muss die Ursache nachvollziehbar bleiben.
Welche Versicherung ist zuständig?
Für Schäden am Gebäude, also Leitungen, Wände, Estrich und fest verbaute Böden, ist meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Für Ihre Möbel und Ihren Hausrat die Hausratversicherung. Was genau übernommen wird, regelt Ihr Vertrag. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Was wir für Ihre Versicherung erstellen
- Ortungsprotokoll mit Ursache, Messverfahren und Fotos
- Feuchtemessungen zu Beginn, während und am Ende der Trocknung
- Trocknungsprotokoll mit Geräten, Standzeiten und Zählerständen für den Strom
- Eine nachvollziehbare Rechnung mit allen Arbeiten
Direkt mit der Versicherung abrechnen
Auf Wunsch treten Sie Ihren Anspruch an uns ab. Dann schicken wir die Rechnung direkt an Ihre Versicherung und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Was die Versicherung nicht übernimmt, etwa eine Selbstbeteiligung, besprechen wir vorher mit Ihnen.
Sie haben einen Schaden?
Rufen Sie an oder melden Sie den Schaden online. Je früher wir kommen, desto kleiner bleibt er.